Schulanmeldung für Einschulung 2025:
Dienstag 20.08.2024 von 08.00 — 11.30 Uhr und 13.00 — 18.00 Uhr
Donnerstag 22.08.2024 von 08.00 — 11.30 Uhr und 13.00 — 16.00 Uhr
Dienstag 27.08.2024 von 08.00 — 11.30 Uhr und 13.00 — 16.00 Uhr
im Sekretariat Zi. 105
Bitte bringen Sie zur Schulanmeldung Ihres Kindes folgende Unterlagen mit:
- Einladungsbrief mit Barcode
- ausgefüllter Anmeldebogen
- ausgefüllter Fragebogen (finden Sie am Ende der Seite)
- Personalausweis beider Sorgeberechtigter
- Vollmacht, wenn nur ein Elternteil anmeldet + Ausweiskopie
- Negativnachweis bei alleinigem Sorgerecht
- Geburtsurkunde des Kindes
- Impfheft zum Masernnachweis
Es können NUR persönlich abgegebene Unterlagen berücksichtigt werden. Unvollständige Unterlagen können nicht bearbeitet werden!
Was ist mit Kindern, die erst nach dem 30. Juni 6 Jahre alt werden?
Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen. Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie am Ende.
Was müssen die Eltern wissen, wenn sie Ihr Kind zurückstellen möchten?
Wenn Sie den begründeten Wunsch haben, Ihr Kind zurückzustellen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Schulanmeldung mit:
- einen formlosen, von allen Erziehungsberechtigten unterschriebenen und begründeten Antrag,
- die Schweigepflichtentbindung gegenüber der Kindertageseinrichtung und
- wenn vorhanden, Arztberichte oder andere Empfehlungen, die die Rückstellung Ihres Kindes befürworten.
Die Unterlagen können Sie auch rechtzeitig im Sekretariat oder per Post nachreichen. Ob ein Kind zurückgestellt wird, entscheidet dann die Schulleitung.
Dies gilt für alle von den Erziehungsberechtigten zur Schule angemeldeten Kinder, das heißt auch für “Kann-Kinder” und Kinder, die vorzeitig angemeldet wurden. Ein “Zurückziehen” der Schulanmeldung ist daher nicht möglich.
Eine Schweigepflichtentbindung finden Sie unten auf dieser Seite.
Was ist, wenn Ihr Kind in einer anderen Schule eingeschult werden soll?
Wenn Ihr Kind an einer anderen Schule (Privatschule), also in freier Trägerschaft, beschult werden soll, muss Ihr Kind trotzdem an unserer Schule angemeldet werden, da wir laut Wohnanschrift die zuständige Grundschule sind. Bei Aufnahme Ihres Kindes in eine Ersatzschule, Schule in freier Trägerschaft (Privatschule mit oder ohne konfessionelle Ausrichtung, Waldorfschule u. a.) bitten wir um Vorlage der Aufnahmebestätigung der gewünschten Schule an der örtlich zuständigen Schule.
Bei Aufnahme in eine andere Schule in öffentlicher Trägerschaft ist ein formloser begründeter Antrag erforderlich. Dieser ist bei der Anmeldung bei uns im Haus mitzubringen. Das Landesamt für Schule und Bildung Standort Leipzig entscheidet über die Aufnahme des Kindes an dieser Schule.
Gemeinsamer Schulbezirk?
Die Lessingschule, die Schule 5 und die Anna-Magdalena-Bach-Schule bilden einen gemeinsamen Schulbezirk. Für Sie heißt das, dass Sie sich aussuchen können, an welcher der drei Grundschulen Sie Ihr Kind anmelden wollen. Eine Anmeldung an einer Grundschule bedeutet jedoch noch nicht, dass Ihr Kind an dieser Schule aufgenommen wurde. Sind an einer Schule so viele Kinder angemeldet, dass die Klassen “überbelegt” wären, werden Kinder an die andere Grundschule gelenkt.
Dabei gilt jedoch nicht das Prinzip: “Wer [bei der Anmeldung] zuerst kommt, malt zuerst.” Nach welchen Kriterien die Kinder ausgewählt werden, finden Sie auf der Rückseite des Fragebogens.
Die Anmeldetermine werden im August/September jedes Jahres im Amtsblatt der Stadt Leipzig bekannt gegeben. Sie müssen keinen gesonderten Termin vereinbaren.
Wir weisen Sie darauf hin, dass eine Anmeldung an der Lessingschule noch keine Aufnahme bedeutet!
Die endgültige Zuweisung erfolgt im Schulbezirk Leipzig-Mitte entsprechend der Verwaltungsvorschrift in den Monaten Mai oder Juni.
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Sollten Sie die Möglichkeit haben, sich Formulare auszudrucken, so können Sie folgende herunterladen und bereits ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen (selbstverständlich besteht die Möglichkeit, diese vor Ort auszufüllen):
Fragebogen zur Schulaufnahme bitte ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen!
Anmeldung_2025_26 für Kann-Kinder, vorzeitige Einschulung
Schweigepflichtentbindung für Kita / Logopäden / Ergotherapeuten / Ärzte / Therapeuten
Antrag-Negativattest-interaktiv, QR-Code Negativattest zur Beantragung alleiniges Sorgerecht